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Ist der Besuch eines Mandanten im Krankenhaus notwendig, werden die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitgelder des Rechtsanwaltes erstattet. siehe:Rechtsschutzversicherung
Ist der Besuch eines Mandanten im Krankenhaus notwendig, werden die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitgelder des Rechtsanwaltes erstattet.
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